Amnesty International Deutschland
Länderinformation
Koordinationsgruppe Chile
01.12.2006
CHILE
Trotz wesentlicher Fortschritte bei der
Förderung der Menschenrechte wird auch 16 Jahre nach Ende der
Militärherrschaft mit der Aufklärung der Taten und Hintergründe der
Diktatur noch immer zögerlich umgegangen. Das größte Hindernis für die
Beendigung der Straflosigkeit ist nach wie vor das Amnestiegesetz von
1978. Ein weiterer Anlass zur Sorge sind die Zustände in den
Gefängnissen. Nachholbedarf besteht auch bei der Achtung der
wirtschaftlichen, sozialen und kulturellen Rechte. Insbesondere der
Zugang zur Gesundheitsversorgung und zu angemessener Schulbildung ist
für Teile der Bevölkerung nicht gewährleistet. Indigene sind weiterhin
in vielen Bereichen benachteiligt. Angehörige der indigenen Gruppe der
Mapuche werden oft Opfer von Menschenrechtsverletzungen seitens der
Sicherheitskräfte. Am 10. Dezember 2006 starb Augusto Pinochet, bevor
er für die zahlreichen ihm vorgeworfenen Menschenrechtsverbrechen zur
Verantwortung gezogen werden konnte. Sein Tod sollte nach der Meinung
von AI ein Signal an die chilenischen Behörden und die Regierungen
weltweit sein, dass Menschenrechtsverbrechen entschlossen und ohne
Verzögerung vor Gericht gebracht werden müssen.
Politische Entwicklungen
Am 16. August 2005 verabschiedete der chilenische Kongress eine Reform der Verfassung. Dem Senat gehören in Zukunft nur noch gewählte Mitglieder an. Die Sitze für ernannte und zum Teil lebenslange Senatoren (z.B. frühere Präsidenten) wurden abgeschafft. Die Ernennung und Entlassung der Oberkommandierenden der Teilstreitkräfte unterliegt jetzt direkt dem Präsidenten bzw. der Präsidentin. Die Zustimmung des Sicherheitsrats, in dem die Oberkommandierenden selbst vertreten sind, ist nicht mehr notwendig.
In der Stichwahl im Januar 2006 wurde die
Kandidatin des regierenden Parteienbündnisses, die Sozialistin
Michelle Bachelet, zur Präsidentin gewählt. Mit der Wahl von Bachelet,
früher selbst vom Pinochetregime verfolgt, verknüpfte sich die Hoffnung
auf einen endgültigen Bruch mit dem Erbe der Militärdiktatur und auf
eine umfassende Aufarbeitung der Menschenrechtsverletzungen der
Vergangenheit.
Das Amnestiegesetz und die Aufarbeitung der Verbrechen der Militärdiktatur
Das 1978 von der damaligen Regierung per Dekret erlassene Amnestiegesetz schützt die für die Menschenrechtsverletzungen der Zeit zwischen dem 11. September 1973 und 10. März 1978 Verantwortlichen vor strafrechtlicher Verfolgung. Vermutlich entgingen so über 1.500 Täter der Verurteilung, da Militär- und Zivilgerichte regelmäßig Verfahren unter Anwendung des Gesetzes eingestellt haben. Die Annullierung des nach internationalem Recht ungültigen Amnestiegesetzes wurde entgegen Forderungen von Menschenrechtsorganisationen 2005 nicht in die neue Verfassung aufgenommen.
Neuinterpretationen des Gesetzes durch
chilenische Gerichte machten es dennoch möglich, dass Verbrechen der
Militärdiktatur vor Gericht verhandelt wurden. So wurden Fälle von
„Verschwindenlassen“ als ein noch andauerndes Verbrechen
interpretiert. Somit war es trotz des Amnestiegesetzes möglich, Täter
dafür zur Verantwortung zu ziehen. In jüngster Zeit wurden diese
Entscheidungen jedoch in einigen Fällen wieder rückgängig gemacht. So
verurteilte z.B. ein Gericht führende Mitglieder des ehemaligen
Geheimdienstes 2004 für das „Verschwindenlassen“ einer Oppositionellen,
im Juni 2005 wurden sie in zweiter Instanz unter Anwendung des Gesetzes
aber wieder freigesprochen. Das Beispiel zeigt den schleppenden und
verwickelten Charakter der juristischen Aufarbeitung der
Menschenrechtsverletzungen in Chile. Im Zusammenhang mit einem am 26.
September 2006 ergangenen Urteil forderte der Interamerikanische
Gerichtshof für Menschenrechte den Staat Chile auf, das Amnestiegesetz
wegen Verstoßes gegen die amerikanische Menschenrechtskonvention
abzuschaffen. Die chilenische Regierung erklärte sich nach dem
Urteilspruch bereit, diesen umzusetzen. Gegenwärtig werden verschiedene
Optionen zur Änderung des Gesetzes in den beiden Kammern des Kongresses
diskutiert.
Augusto Pinochet
Am 7. Juni 2005 wurde Augusto Pinochet aufgrund
der Anklage wegen Korruption und Steuerhinterziehung während seiner
Regierungszeit die Immunität entzogen. Er soll mehrere Millionen
US-Dollar auf geheime Konten verschoben haben. Am gleichen Tag
entschied das Appellationsgericht von Santiago, dass er im Fall von
Menschenrechtsverbrechen im Zusammenhang mit der sogenannten Operación Cóndor
aus Gesundheitsgründen nicht prozessfähig sei. Diese Entscheidung war
eine Umkehr der Entscheidung des Obersten Gerichts vom 4. Januar 2005,
das die Anklageerhebung im Fall Operación Cóndor
empfohlen hatte. Im Fall der Steuerhinterziehung dagegen erklärte ihn
ein Ärztegremium Ende 2005 für prozessfähig und Pinochet wurde unter
Hausarrest gestellt. Auch droht ihm eine Anklage im Rahmen der Operación Colombo,
bei der über hundert Regimegegner umgebracht worden waren, sowie eine
Anklage wegen des „Verschwindenlassens“ von 15 Personen. Im Juli 2006
entzog ihm das Oberste Gericht in Santiago endgültig die Immunität im
Fall der Ermordung zweier Oppositioneller im Rahmen der
„Todeskarawane“. Bis Ende November 2006 war dem Einundneunzigjährigen
die Immunität in insgesamt sechs Fällen abgesprochen worden. Durch
seinen Tod am 10. Dezember konnte er nicht mehr vor Gericht gestellt
und verurteilt werden.
Die nationale Kommission für politische Haft und Folter
Ende November 2004 legte die sogenannte
Valech-Kommission („Nationale Kommission für politische Haft und
Folter“ unter dem Vorsitz von Sergio Valech) ihren Bericht vor. Sie
hatte sechs Monate lang die Zeugenaussagen von 35.000 überlebenden
Folteropfern der Militärregierung (1973-1990) gesammelt. Der Bericht
belegt ohne jeden Zweifel, dass die Militärregierung systematisch
Folter einsetzte. Den von der Kommission anerkannten 28.000 Opfern
wurde eine finanzielle Entschädigung zugesprochen. Entgegen der
Empfehlung der Kommission wurde der Bericht nicht zu einer Grundlage,
um die Täter zur Verantwortung zu ziehen: Aufgrund der Entscheidung der
Regierung Lagos, den Bericht 50 Jahre unter Verschluss zu halten,
werden die Täter anonym bleiben.
Situation in den Gefängnissen
Chile erfüllt nach wie vor nicht alle
Verpflichtungen, die es mit Unterzeichnung der UN-Antifolter-Konvention
eingegangen ist. Die Situation in den oft überfüllten Gefängnissen
entspricht nicht internationalen Standards. In der Haftanstalt Santiago
Sur etwa müssen sich 400 Häftlinge die für 76 Insassen vorgesehenen
Räumlichkeiten teilen; die medizinische Versorgung und sanitäre
Grundausstattung sind nicht ausreichend, bei dem Streit um Schlafplätze
wurden Häftlinge verletzt. Eine Trennung minderjähriger Gefangener von
Erwachsenen ist nicht sichergestellt.
Wirtschaftliche, soziale und kulturelle Rechte
Von dem im regionalen Vergleich starken Wachstum der chilenischen Wirtschaft profitiert bisher nur ein Teil der Chilenen. Zwar kann Chile Erfolge bei der Bekämpfung der Armut vorweisen, es zählt aber zu den Ländern mit einer besonders ungleichen Einkommensverteilung. Nach Zahlen des UN-Entwicklungsprogramms erhält das reichste Fünftel der Bevölkerung drei Fünftel des Gesamteinkommens, während das ärmste Fünftel nur über 3,3 Prozent verfügt. Auch der Zugang zur Gesundheitsversorgung und zu Bildungseinrichtung ist für arme Bevölkerungsgruppen nicht oder nicht ausreichend gewährleistet. Die Unzufriedenheit mit dieser Situation führte 2006 zu einer Reihe von Protestaktionen und Streiks. So traten im Mai Schüler in einen mehrwöchigen Ausstand. Ihr Protest richtete sich unter anderem gegen ein nach wie vor gültiges Gesetz aus der Diktatur, das zu einer großen Kluft zwischen oft schlecht ausgestatteten öffentlichen Schulen und teuren Privatschulen geführt hat.
Die Indigenen-Problematik
Im Zusammenhang mit Landstreitigkeiten kommt es
immer wieder zu Menschenrechtsverletzungen an Angehörigen der
indigenen Gruppe der Mapuche. Diese geraten oft in Konflikte bei der
Verteidigung ihrer wirtschaftlichen, sozialen und kulturellen Rechte
gegenüber Forst- und Energieunternehmen, die in ihren traditionellen
Siedlungsgebieten tätig sind. Jüngste Ausschreitungen der uniformierten
Polizei gegen Angehörige der Mapuche am 24. Juli 2006 geben Anlass zur
Besorgnis. Festgenommene gaben an, gefoltert worden zu sein.
Amnesty International fordert von der chilenischen Regierung
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